Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung
In 2024 stehen Unternehmen aller Größen vor zunehmenden Herausforderungen durch erweiterte Nachhaltigkeitsgesetze der CSRD. Durch verbindliche Standards in den EU-Nachhaltigkeitsberichten, sind ab sofort mehr Unternehmen verpflichtet die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht zu verfolgen.
Damit Sie wissen welche Regelungen darunter fallen und ob Ihr Unternehmen von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen ist, finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
In dieser Übersicht finden Sie sämtliche Details zu den Regelungen des Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG), die EU-Taxonomieverordnung und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
Alle Infos
Die CSRD verpflichtet große Unternehmen in Deutschland dazu, ihre Leistungen und Beiträge in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu messen und dokumentieren. Diese Regelung hat bisher große Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, kapitalmarktorientiert sind, Banken, Versicherungen, und Fondsgesellschaften, deren Umsatz über 40 Millionen Euro oder deren Bilanzsumme über 20 Millionen Euro liegt betroffen. Als Folge mussten diese bereits nichtfinanzielle Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten, Korruptionsbekämpfung, und Diversität in Führungspositionen offenlegen.
Die aktuellen Änderungen zielen darauf ab, die Transparenz von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen, nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu fördern und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen.
Wichtige Änderungen
Die neue, verschärfte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU greift ab dem 01.01.2024 (Bericht für 2025) für die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen (große börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute).
Ab dem 01.01.2025 (Bericht für 2026) kommen zu den bestehenden Unternehmen, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen hinzu, die min. zwei von drei Kriterien erfüllen: >250 Mitarbeitende, > 50 Mio. € Umsatzerlöse, >25 Mio. € Bilanzsumme.
Ab dem 01.01.2026 (Bericht für 2027) gelten die Regelungen des CSRD für alle kapitalmarktorientierten KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen.
Achtung vor hohen Bußgeldern
Aktuell droht verpflichteten Unternehmen Bußgelder bis zu 10 Millionen €.
Tipp: Um (zukünftige) Bußgelder zu vermeiden, sollten nicht-berichtspflichtige Unternehmen sich frühzeitig mit den Regelungen auseinandersetzen. Sowohl die komplexen Auflagen, als auch die diversen Anforderungen können Unternehmen vor Herausforderungen stellen. So bietet die LfU/BIHK einen Leitfaden zur CSRD-Berichterstellung an, um Unternehmen bei der Anfertigung zu unterstützen.
Was besagt es?
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz von 2023, sollen Unternehmen ihre Lieferketten in Bezug auf das Soziale und Ökologische transparenter gestalten. Dies geschieht durch die eindeutigen Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und dem Lieferkettenmanagement der jeweiligen Unternehmen. Aktuell sind diejenigen betroffen, die über 1.000 Mitarbeiter beschäftigen.
Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen zählen:
Somit müssen Unternehmen die Risiken in ihren Lieferketten identifizieren, bewerten und angehen. Dahingehend sind Sie verpflichtet eine Grundsatzerklärung herauzusgeben und Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern oder zu reduzieren. Zudem ist die Einrichtung von Beschwerdemöglicheiten und regelmäßige Berichte über das Management der Lieferketten vorgeschrieben.
Mögliche Strafen
Die Bußgelder können bis zu 8 Millionen € oder bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Zusätzlich kann es passieren, das im Falle eines Verstoßes, öffentliche Aufträge nicht weiter vergeben werden und Reputation verloren geht.
Zukünftige Änderungen
Aktuell befindet sich eine europäische Fassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) in der Entstehung. In diesem Fall geht es besonderes um die Ausweitung der Haftbarkeit für Unternehmen. Es wird erwartet, dass der Druck von verschiedenen Interessengruppen auf die Etablierung transparenter und gerechter Lieferketten zunehmen wird.
Klein- und mittelständige Unternehmen
Ja, selbst kleine und mittlere Unternehmen (KMU), können indirekt von der Regelung betroffen sein!
Als Teil der Lieferkette müssen kleinere Unternehmen auf die Einhaltung der Lieferkettenanforderungen achten und bestimmte Anforderungen innerhalb der Lieferkette zu erfüllen. Es ist daher notwendig, sich aktiv mit ihren Sorgfaltspflichten beschäftigen, um deren Einhaltung belegen zu können.
Tipp: Die Dokumentationen können durch sogenannte Transportmanagementsysteme realisiert werden. Diese fortschrittlichen Systeme bieten eine Lösung zur Verwaltung und Optimierung aller Aspekte des Transportprozesses, von der Planung und Ausführung bis hin zur Überwachung und Analyse.
Was ist das?
Die EU-Taxonomie stellt eine regulatorische Maßnahme dar, um Greenwashing, insbesondere im Finanzsektor, entgegenzuwirken. Seit 2022 müssen Finanzprodukte und Dienstleistungen spezifische Kriterien erfüllen, um als „nachhaltig“ klassifiziert zu werden. Diese Kriterien beinhalten die Unterstützung eines definierten Umweltziels (z.B. Klimaschutz) und dürfen anderen Zielen nicht schaden.
Unternehmen, die von dieser Regelung betroffen sind, müssen in einer nichtfinanziellen Erklärung die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt- und Sozialbelange offenlegen. Diese Regelung betrifft vor allem Banken und kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern.
Für Unternehmen erscheint diese Regelung vielleicht irrelevant, hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierungs- und Versicherungsmöglichkeiten Ihres Unternehmens.
Die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens wird zunehmend zum Kriterium für den Zugang zu Kapital und günstigen Versicherungskonditionen. Kreditinstitute sind verpflichtet, Rechenschaft darüber abzulegen, wem sie finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, was bedeutet, dass die Verantwortung zur Demonstration der Nachhaltigkeit auf die Unternehmen übergeht.
Brennstoffemissionshandelsgesetz
Um die mit CO2-Emissionen verbundenen Folgekosten aufgrund des Klimawandels zu adressieren, werden diese Kosten zunehmend bei den Verursachern eingepreist. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland setzt derzeit eine CO2-Steuer von 45 Euro pro Tonne emittiertem CO2 aus fossilen Brennstoffen fest. Diese Steuer betrifft hauptsächlich die Sektoren Verkehr, Wärme, als auch Unternehmen, die fossile Brennstoffe verkaufen oder verwenden.
Diese Kosten werden dann in der Regel an die Endverbraucher weitergegeben, was sich insbesondere auf die Preise für Heiz- und Kraftstoffe auswirkt. Dies führt zu einem Lenkungseffekt, indem Unternehmen dazu angeregt werden, ihre Energieeffizienz zu verbessern, alternative Energiequellen zu erschließen und ihre Mobilitätskonzepte zu überdenken. Mit steigenden Kosten für fossile Brennstoffe wird es zunehmend wirtschaftlich sinnvoller, nachhaltigere Optionen zu wählen.
Die CO2-Steuer wird bis zum Jahr 2026 auf 65 Euro pro Tonne steigen. Danach wird der Preis für CO2-Emissionen durch einen freien Emissionshandel an der Börse bestimmt werden. Es bleibt noch offen, ob und wann der CO2-Preis auch auf weitere Sektoren ausgeweitet wird. In jedem Fall ist es bereits jetzt vorteilhaft, sich mit dem eigenen CO2-Fußabdruck auseinanderzusetzen und nachhaltigere Praktiken zu adoptieren.
Disclaimer: Die aufgeführten Tipps, Zeiten oder Bußgelder sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine juristische Beratung oder Informationen von Ämtern. Sie sind unverbindlich. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall die hier aufgeführten Informationen als Beweis genutzt werden können.
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