Ehemals De-minimis
Mit dem Ziel, die Wertigkeit und den Inhalt des Förderprogramms zu stärken, wurde die frühere „De-minimis“-Förderung vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) umbenannt.
Ab sofort wird sie unter dem neuen Namen „Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit“ fortgeführt, um die Zielsetzung – eine klare Ausrichtung auf ökologische und sicherheitsbezogene Maßnahmen – noch deutlicher hervorzuheben.
Update, 04.08.2025 - Neu in 2025:
Nach einem verzögerten Start infolge der vorläufigen Haushaltsführung ist die Antragstellung ab dem 4. August 2025 um 9:00 Uhr möglich. Die Antragsunterlagen werden wie gewohnt im eService-Portal des BALM bereitgestellt. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten, da die Fördermittel erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft sind.
Wir informieren Sie auch in diesem Blog über alle verfügbaren Details und werden den Artikel regelmäßig aktualisieren, um sicherzustellen, dass Sie immer die neuesten Entwicklungen und Änderungen auf dem Weg zur Programmumsetzung erfahren.
Ressourcenschonung
Das Hauptziel dieser Initiative ist die Minimierung der Umweltauswirkungen des Straßengüterverkehrs, insbesondere von schweren Nutzfahrzeugen. Die Förderung soll Unternehmen motivieren, emissionsmindernde Technik einzusetzen und ressourcenschonend zu wirtschaften.
Gleichzeitig liegt der Fokus auf der Erhöhung der Sicherheit. Diese soll durch verbesserte Ausstattung von Personal und Fahrzeugen sowie durch fortgeschrittene Methoden der Ladungssicherung umgesetzt werden. So soll das Risiko von Arbeits- und Betriebsunfällen signifikant verringert und ein sicherer Transportweg gewährleistet werden.
Für das Jahr 2025 soll noch stärker darauf geachtet werden, dass sowohl quantitative (z. B. Zahl geförderter Systeme) als auch qualitative Verbesserungen (z. B. Wirkung auf die Sicherheit) durch die Förderung erzielt werden.
Voraussetzungen
Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die im Güterkraftverkehr tätig sind, gemäß § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Um förderfähig zu sein, müssen diese Unternehmen Besitzer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen sein, die in Deutschland für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Als schwere Nutzfahrzeuge gelten dabei Fahrzeuge, die speziell für den Gütertransport konzipiert sind und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen aufweisen.
Unternehmen sind förderberechtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung:
Für die Antragsberechtigung im Güterkraftverkehr nach § 1 GüKG müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Bedingungen erfüllt sein:
Zudem sind Unternehmen in folgenden Branchen förderberechtigt:
Effizienz- und Sicherheitssteigerung
Im Rahmen des Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit“ haben Unternehmen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für bestimmte Maßnahmen zu erhalten. Diese Maßnahmen müssen auf Umweltschutz und Sicherheit abzielen und können in zwei Hauptkategorien eingeteilt werden:
1. Fahrzeugbezogene Maßnahmen
Darunter fallenbeispielsweise:
2. Maßnahmen zur Effizienz- und Sicherheitssteigerung
Dazu zählen:
Wichtig: Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, sind weiterhin nicht förderfähig. Zudem betont das BALM die Bedeutung moderner, integrierter Technologien zur Effizienz- und Sicherheitssteigerung. Dadurch gewinnen gerade Telematiklösungen weiter an Bedeutung und zählen zu den häufig gewählten förderfähigen Maßnahmen.
Zahlen & Fakten
Die Fördersätze bleiben für die Periode 2025 stabil:
Tipp: Die Förderkonditionen gelten auch für kombinierte Anwendungen – z. B. wenn Telematiklösungen mit Sicherheitskomponenten kombiniert werden.
Fristen und Portale
Die Antragstellung startet am 4. August 2025 um 9:00 Uhr über das eService-Portal des BALM. Die Unterlagen werden mit zwei Wochen Vorlauf bereitgestellt.
Unternehmen sollten sich jetzt vorbereiten:
Weitere Informationen zu den bestehenden Änderungen finden Sie hier.
Komplett förderfähig!
Moving Intelligence bietet moderne Lösungen wie GPS-Fahrzeugortung, Live-Tourenplanung, Fahrzeug- und Diebstahlschutzsysteme und Fernauslesung digitaler Tachographen.
Wir helfen Ihnen!
Die Moving Intelligence‑Lösungen fallen komplett unter die förderfähigen Maßnahmen! Mit dem Telematiksystem zur Effizienzsteigerung, Fahrstil- und Routenoptimierung sowie fahrzeugsicherheitstechnische Ausstattung, ist der Finanzierungsanteil durch BALM von bis zu 80 % bei bis zu 2.000 € pro Fahrzeug möglich.
Nutzen Sie also die Fördermittel, um Ihre Flotte mit innovativer Technologie zu modernisieren und gleichzeitig Budgets zu entlasten – sei es zur GPS-Ortung, digitalen Tachographen-Auswertung oder umfassendem Sicherheitsmanagement.
Sie benötigen Hilfe bei der Auswahl der richtigen Lösungen für Ihre Flotte? Wir wissen das jede Flotte anders ist. Deshalb bieten wir Ihnen genau das, wonach Sie suchen. Unser Expertenteam hilf Ihnen gerne!
Fit für die Zukunft
Für Unternehmen im Güterverkehr bietet das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ 2025 erneut eine wertvolle Gelegenheit, in moderne Technologien, nachhaltige Lösungen und mehr Sicherheit zu investieren – mit finanzieller Unterstützung durch den Bund.
Als Anbieter von Telematiklösungen beobachten wir, dass der Fokus auf Digitalisierung, Fahrdatenauswertung und Fahrzeugvernetzung weiter zunimmt – und freuen uns, dass diese Innovationen durch das BALM weiterhin gezielt gefördert werden.
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Ab August 2025 wird der Smart Tacho 2 Pflicht. Erfahren Sie alles zu Ausnahmen, Kosten, Pflichten und Fristen für Flottenbetreiber & Spediteure in Deutschland.
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