Ehemals De-minimis

Das Förderprogramm "Umwelt und Sicherheit" 2025

Mit dem Ziel, die Wertigkeit und den Inhalt des Förderprogramms zu stärken, wurde die frühere „De-minimis“-Förderung vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) umbenannt.


Ab sofort wird sie unter dem neuen Namen „Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit“ fortgeführt, um die Zielsetzung – eine klare Ausrichtung auf ökologische und sicherheitsbezogene Maßnahmen – noch deutlicher hervorzuheben.


Update, 04.08.2025 - Neu in 2025:
Nach einem verzögerten Start infolge der vorläufigen Haushaltsführung ist die Antragstellung ab dem 4. August 2025 um 9:00 Uhr möglich. Die Antragsunterlagen werden wie gewohnt im eService-Portal des BALM bereitgestellt. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten, da die Fördermittel erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft sind.


Wir informieren Sie auch in diesem Blog über alle verfügbaren Details und werden den Artikel regelmäßig aktualisieren, um sicherzustellen, dass Sie immer die neuesten Entwicklungen und Änderungen auf dem Weg zur Programmumsetzung erfahren.

Ressourcenschonung

Ziel des Programms

Das Hauptziel dieser Initiative ist die Minimierung der Umweltauswirkungen des Straßengüterverkehrs, insbesondere von schweren Nutzfahrzeugen. Die Förderung soll Unternehmen motivieren, emissionsmindernde Technik einzusetzen und ressourcenschonend zu wirtschaften.


Gleichzeitig liegt der Fokus auf der Erhöhung der Sicherheit. Diese soll durch verbesserte Ausstattung von Personal und Fahrzeugen sowie durch fortgeschrittene Methoden der Ladungssicherung umgesetzt werden. So soll das Risiko von Arbeits- und Betriebsunfällen signifikant verringert und ein sicherer Transportweg gewährleistet werden.


Für das Jahr 2025 soll noch stärker darauf geachtet werden, dass sowohl quantitative (z. B. Zahl geförderter Systeme) als auch qualitative Verbesserungen (z. B. Wirkung auf die Sicherheit) durch die Förderung erzielt werden.

Voraussetzungen

Für wen gilt das Förderprogramm "Umwelt und Sicherheit" des BALM?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die im Güterkraftverkehr tätig sind, gemäß § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Um förderfähig zu sein, müssen diese Unternehmen Besitzer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen sein, die in Deutschland für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Als schwere Nutzfahrzeuge gelten dabei Fahrzeuge, die speziell für den Gütertransport konzipiert sind und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen aufweisen.


Unternehmen sind förderberechtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung:


  • Güterkraftverkehr gemäß § 1 GüKG betreiben.
  • Als Halter oder Eigentümer von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen agieren, die zum 1. Dezember 2024 in Deutschland für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.

Für die Antragsberechtigung im Güterkraftverkehr nach § 1 GüKG müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Bedingungen erfüllt sein:


  • Bei gewerblichem Güterkraftverkehr muss eine der vorgeschriebenen Berechtigungen vorliegen.
  • Bei Werkverkehr ist eine Anmeldung im Register erforderlich.

Zudem sind Unternehmen in folgenden Branchen förderberechtigt:


  • In der Fischerei oder Aquakultur gemäß Verordnung.
  • In der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte.
  • In der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, entsprechend der zugehörigen Verordnung.

Effizienz- und Sicherheitssteigerung

Was kann gefördert werden?

Im Rahmen des Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit“ haben Unternehmen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für bestimmte Maßnahmen zu erhalten. Diese Maßnahmen müssen auf Umweltschutz und Sicherheit abzielen und können in zwei Hauptkategorien eingeteilt werden:


1. Fahrzeugbezogene Maßnahmen


Darunter fallenbeispielsweise:

  • Fahrerassistenzsysteme
  • Abbiegeassistenten
  • Systeme zur Reduktion von Emissionen (z. B. Partikelfilter)
  • Kosten für die Nutzung sicherer Lkw-Parkplätze

2. Maßnahmen zur Effizienz- und Sicherheitssteigerung


Dazu zählen:

  • Telematiksysteme zur Lkw-Ortung und Fahrstilbewertung
  • Systeme zur Auswertung und Archivierung digitaler Tachographen
  • Lösungen zur Analyse und Optimierung des Fahrverhaltens
  • Software zur Disposition und Tourenplanung mit Umweltbezug

Wichtig: Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, sind weiterhin nicht förderfähig. Zudem betont das BALM die Bedeutung moderner, integrierter Technologien zur Effizienz- und Sicherheitssteigerung. Dadurch gewinnen gerade Telematiklösungen weiter an Bedeutung und zählen zu den häufig gewählten förderfähigen Maßnahmen.

Zahlen & Fakten

Wie hoch ist die Förderung?

Die Fördersätze bleiben für die Periode 2025 stabil:


  • Bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • Maximal 2.000 € pro förderfähigem Fahrzeug, bezogen auf die zum Stichtag 1. Dezember 2024 in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge
  • Maximalbetrag: 33.000 € pro Unternehmen und Kalenderjahr
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss angeboten.

Tipp: Die Förderkonditionen gelten auch für kombinierte Anwendungen – z. B. wenn Telematiklösungen mit Sicherheitskomponenten kombiniert werden.

Fristen und Portale

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Die Antragstellung startet am 4. August 2025 um 9:00 Uhr über das eService-Portal des BALM. Die Unterlagen werden mit zwei Wochen Vorlauf bereitgestellt.


Unternehmen sollten sich jetzt vorbereiten:


  • Förderfähige Maßnahmen identifizieren
  • Angebote einholen
  • Intern Zuständigkeiten und Fristen klären
  • BALM-Portal-Zugang prüfen oder neu beantragen

Weitere Informationen zu den bestehenden Änderungen finden Sie hier.

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Fit für die Zukunft

Fazit

Für Unternehmen im Güterverkehr bietet das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ 2025 erneut eine wertvolle Gelegenheit, in moderne Technologien, nachhaltige Lösungen und mehr Sicherheit zu investieren – mit finanzieller Unterstützung durch den Bund.


Als Anbieter von Telematiklösungen beobachten wir, dass der Fokus auf Digitalisierung, Fahrdatenauswertung und Fahrzeugvernetzung weiter zunimmt – und freuen uns, dass diese Innovationen durch das BALM weiterhin gezielt gefördert werden.

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