Ehemals De-minimis
Mit dem Ziel, die Wertigkeit und den Inhalt des Förderprogramms zu stärken, ändert das Bundesamt für Logistik und Mobilität den Namen der bekannten De-minimis-Förderung.
Ab sofort wird die Förderung unter dem Namen Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ fortgeführt, um mehr potenzielle Antragssteller aufmerksam zu machen.
Aufgrund der jüngsten politischen Entwicklungen lässt sich jedoch aktuell noch kein genauer Starttermin für das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ des BALM im Jahr 2025 benennen. Weitere Informationen zu den nächsten Schritten werden auf der Homepage und im eService-Portal des BALM veröffentlicht.
Wir informieren Sie auch auf diesem Blog über alle verfügbaren Details und werden den Artikel regelmäßig aktualisieren, um sicherzustellen, dass Sie immer die neuesten Entwicklungen und Änderungen auf dem Weg zur Programmumsetzung erfahren.
Das Hauptziel dieser Initiative ist die Minimierung der Umweltauswirkungen des Straßengüterverkehrs, insbesondere von schweren Nutzfahrzeugen. Durch die Reduzierung von Emissionen und dem sparsameren Einsatz von Materialien soll aktiv zum Umweltschutz beigetragen werden.
Gleichzeitig liegt der Fokus auf der Erhöhung der Sicherheit. Diese soll durch verbesserte Ausstattung von Personal und Fahrzeugen sowie durch fortgeschrittene Methoden der Ladungssicherung umgesetzt werden. So soll das Risiko von Arbeits- und Betriebsunfällen signifikant verringert und ein sicherer Transportweg gewährleistet werden.
Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die im Güterkraftverkehr tätig sind, gemäß § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Um förderfähig zu sein, müssen diese Unternehmen Besitzer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen sein, die in Deutschland für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Als schwere Nutzfahrzeuge gelten dabei Fahrzeuge, die speziell für den Gütertransport konzipiert sind und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen aufweisen.
Unternehmen sind förderberechtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung:
Schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Richtlinie „Umweltschutz und Sicherheit“ sind Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7.500 kg haben. Für die Antragsberechtigung im Güterkraftverkehr nach § 1 GüKG müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Bedingungen erfüllt sein:
Zudem sind Unternehmen in folgenden Branchen förderberechtigt:
Im Rahmen des Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit“ haben Unternehmen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für bestimmte Maßnahmen zu erhalten. Diese Maßnahmen müssen auf Umweltschutz und Sicherheit abzielen und können in zwei Hauptkategorien eingeteilt werden:
Es ist wichtig zu beachten, dass Maßnahmen, die bereits durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben sind, nicht förderfähig sind.
Folgende Anforderungen und Richtlinien galten für die Förderperiode 2024:
Nicht rückzahlbare Zuschüsse: Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss angeboten. Das bedeutet, dass Sie das Geld nicht zurückzahlen müssen.
Bis zu 80% der Kosten: Es werden bis zu 80 Prozent Ihrer tatsächlich angefallenen Kosten übernommen.
Berechnung nach Unternehmensgröße: Der maximale Betrag, den Ihr Unternehmen jedes Jahr erhalten kann, hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab. Diese Größe wird anhand der Anzahl der schweren Nutzfahrzeuge, die auf Ihr Unternehmen zugelassen sind, bestimmt.
Wie wird der Betrag berechnet? Der maximale Betrag wird berechnet, indem 2.000 Euro für jedes auf Ihr Unternehmen zugelassene Fahrzeug multipliziert wird.
Maximaler Förderbetrag: Die Förderung ist auf maximal 33.000 Euro pro Unternehmen und Jahr begrenzt.
Durch die politischen Entwicklungen sind aktuell noch keine detaillierten Informationen zur Anmeldung oder des Starttermins bekannt. Jedoch sind laut Bundesamt für Logistik und Mobilität die Vorbereitungen für das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ bereits abgeschlossen. Eine abschließende haushalterische Bestätigung steht allerdings noch aus.
Sobald diese vorliegt, wird das BALM die Antragsformulare mit einem Vorlauf von zwei Wochen wie gewohnt im eService-Portal bereitstellen. Darüber hinaus können Interessierte sich auf der Homepage und im eService-Portal des BALM laufend über aktuelle Entwicklungen und wichtige Schritte informieren.
Weitere Informationen zu den bestehenden Änderungen finden Sie hier.
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