Einleitung

Was ist eine Fahrerunterweisung nach UVV?

Der Begriff UVV-Fahrerunterweisung (Unfallverhütungsvorschriften-Fahrerunterweisung) bezeichnet die verpflichtende Schulung von Dienstwagenfahrern in Unternehmen, um Unfälle zu vermeiden und Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Dienstfahrzeuge gelten rechtlich als Arbeitsmittel, weshalb Arbeitsschutzvorschriften vollumfänglich greifen.


Laut einer DGUV-Studie ereigneten sich allein im Jahr 2020 insgesamt 5.632 meldepflichtige Dienstwagenunfälle (davon 67 mit schweren Verletzungen, 11 tödlich). Da menschliches Versagen als Hauptursache bei rund 95 % aller Verkehrsunfälle gilt, unterstreicht eine konsequente Fahrerunterweisung die Prävention im Fuhrparkmanagement.


Damit Sie die Vorgaben erfüllen und die Sicherheit Ihrer Flotte erhöhen, finden Sie hier alle Informationen rund um die UVV-Fahrerunterweisung!

Gesetze und Vorschriften

Rechtliche Grundlagen und Unterweisungspflicht

Die Pflicht zur UVV-Fahrerunterweisung stützt sich auf mehrere Gesetze und Vorschriften. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Mitarbeiter in sicherer Fahrzeugnutzung zu unterweisen. Folgend gibt einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgrundlagen und deren Kernaussagen:


  • § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Die Inhalte müssen an Arbeitsplatz und Aufgabenbereich angepasst sein.

  • § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 4 DGUV Vorschrift 1: Vor der erstmaligen Verwendung eines Arbeitsmittels (hier: Dienstfahrzeug) ist eine Unterweisung durchzuführen. Diese ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren.

  • § 35 DGUV Vorschrift 70 („Fahrzeuge“) Motorgetriebene Firmenfahrzeuge dürfen nur an Versicherte (Beschäftigte) übergeben werden, die im Führen des Fahrzeugs unterwiesen wurden und ihre Befähigung nachgewiesen haben. (Außerdem: Fahrzeugführer müssen volljährig, geeignet und zuverlässig sein.)

Diese Vorschriften konkretisieren die allgemeine Arbeitgeberpflicht, sichere Arbeitsmittel bereitzustellen und den korrekten Umgang damit zu vermitteln. Zusammengefasst: Jeder Mitarbeiter, der einen Firmen-Pkw oder ein Flottenfahrzeug dienstlich nutzt, muss vor der ersten Nutzung eingewiesen und danach mindestens einmal pro Jahr sicherheitstechnisch unterwiesen werden. Der Arbeitgeber muss die Unterweisung lückenlos dokumentieren (Teilnehmer, Inhalt, Datum), um im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls den Nachweis erbringen zu können.


Verantwortlich für die Umsetzung ist zunächst der Arbeitgeber selbst. Er kann diese Aufgabe jedoch an einen Fuhrparkleiter oder andere qualifizierte Mitarbeiter delegieren. Bei Konzernen mit Betriebsrat unterliegt die Organisation der Unterweisung zudem der Mitbestimmung (§ 87 Abs.1 Nr.7 BetrVG). Wichtig ist, dass auch bei externer Durchführung (etwa durch E-Learning-Anbieter oder Sicherheitsfachkräfte) die Verantwortung im Unternehmen verbleibt.

Im Detail

Inhalte der UVV-Fahrerunterweisung

Die Schulungsinhalte einer UVV-Fahrerunterweisung decken alle relevanten Sicherheitsaspekte im Umgang mit Dienstfahrzeugen ab. Gemäß DGUV-Vorschrift 70 und auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung sollten insbesondere folgende Themenfelder abgedeckt sein:


  • Fahrzeugkontrolle vor Fahrtbeginn: Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung des Fahrzeugs auf Betriebssicherheit (Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Flüssigkeitsstände etc.). Bei Poolfahrzeugen ist z.B. vor jeder Fahrt Sitzposition und Spiegel individuell einzustellen. Auch die Mitführpflichten (Warnweste, Warndreieck, Verbandskasten) sind zu beachten.

  • Verhalten im Straßenverkehr: Auffrischung wichtiger Verkehrsregeln und Fahrverhalten im Dienst. Dazu gehören z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Abstandsregeln, Überholverbot, das Bilden einer Rettungsgasse bei Stau, sowie die korrekte Handynutzung im Fahrzeug (Freisprecheinrichtung, Handyverbot während der Fahrt).

  • Ladungssicherung und Fahrzeugbeladung: Wenn Dienstwagen mit Werkzeug, Gepäck oder Material beladen werden, müssen die Gegenstände vorschriftsgemäß gesichert sein.

  • Fahrzeugtechnik und Assistenzsysteme: Erklärung der Sicherheitsausstattung (Airbags, ABS, ESP etc.) und moderner Fahrerassistenzsysteme im Fahrzeug, damit der Fahrer deren Funktion kennt und nutzen kann. Außerdem wird auf korrekte Wartungspflichten des Fahrers hingewiesen (z.B. regelmäßige Inspektionen einhalten).

  • Besondere Witterungs- und Straßenverhältnisse: Anpassung der Fahrweise bei Regen, Nebel, Schnee/Eis oder Hitze. Die Unterweisung gibt Tipps für sicheres Fahren im Winter (z.B. rechtzeitiges Anlegen von Schneeketten, längerer Bremsweg) und in anderen Wetterlagen.

  • Unfall- und Pannenmanagement: Richtiges Verhalten im Falle eines Unfalls oder einer Panne. Dazu zählen das Sichern der Unfallstelle (Warnblinklicht, Warndreieck aufstellen, Warnweste anlegen), Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten, sowie die Meldung an Polizei, Arbeitgeber und Versicherung.

Diese Inhalte sind vor jeder Unterweisung auf Aktualität zu prüfen und an die jeweilige Fahrzeugflotte sowie Zielgruppe anzupassen. Ein Unternehmen mit überwiegend Pkw wird den Schwerpunkt anders setzen als eines mit z.B. Transportern oder speziellen Einsatzfahrzeugen – relevante betriebsspezifische Gefahren sind stets zu berücksichtigen. Wichtig ist außerdem der Praxisbezug : eine gute UVV-Unterweisung kombiniert Theorie (Rechtsgrundlagen, Regeln) mit Praxisbeispielen oder Demonstrationen (z.B. richtiges Verstauen von Ladung).

Übersicht

Ablauf und Durchführung der Unterweisung

  • Planung und Organisation: Fuhrparkleiter sollten die UVV-Fahrerunterweisungen jährlich terminieren und alle betroffenen Dienstwagennutzer einladen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neue Mitarbeiter vor erstmaliger Alleinfahrt eine Erstunterweisung erhalten müssen. Viele Unternehmen setzen inzwischen auf digitale Schulungen mit Online-Modulen und Abschlusstests, da dies orts- und zeitunabhängig durchführbar ist und automatisiert dokumentiert werden kann. Für praktische Inhalte (z.B. Fahrzeugcheck) empfiehlt sich ergänzend eine Vor-Ort-Einweisung.

  • Inhaltliche Vorbereitung: Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark (Analyse typischer Risiken, Unfallursachen etc.) werden die Unterweisungsthemen festgelegt und mit Beispielen aus dem Arbeitsalltag angereichert. Hilfreich sind Checklisten oder Leitfäden (teilweise von Berufsgenossenschaften bereitgestellt), um standardisiert alle relevanten Punkte abzudecken.

  • Dokumentation: Nach Abschluss ist die Unterweisung schriftlich zu bestätigen – idealerweise unterschreiben die Teilnehmer eine Teilnehmerliste oder absolvieren bei E-Learnings einen kurzen Test mit Zertifikat. Die Aufzeichnungen müssen mindestens Angaben zu Datum, Dauer, Inhalten und Namen der Unterwiesenen enthalten. Diese Dokumentation ist aufzubewahren und bei Bedarf (z.B. bei einem BG-Audit oder im Haftungsfall) vorzulegen.

  • Wiederholungen und Anlässe: Üblich ist die jährliche Regelunterweisung (z.B. immer zu Jahresbeginn). Darüber hinaus schreibt das Arbeitsschutzrecht vor, bei bestimmten Ereignissen außerplanmäßige Unterweisungen durchzuführen, etwa bei Einführung neuer Fahrzeuge oder Technik, bei Veränderung des Aufgabenbereichs, nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen sowie bei festgestellten Sicherheitsmängeln.

Beispiel: Nimmt ein Unternehmen Elektrofahrzeuge neu in seine Flotte auf, so sind die Fahrer über die besonderen Risiken (leises Anfahren, Hochvolt-Systeme etc.) gesondert zu instruieren. Gleiches gilt, wenn etwa ein gravierender Unfall passiert ist – hier sollte die nächste Unterweisung zeitnah erfolgen und den Unfallhergang aufarbeiten, um daraus zu lernen.

Strafen und Folgen

Sanktionen bei UVV-Verstößen

Die Nichteinhaltung der UVV-Unterweisungspflicht kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen – sowohl finanzieller als auch rechtlicher Art. Zunächst drohen Bußgelder seitens der Unfallversicherungsträger: Die Berufsgenossenschaft darf gemäß § 209 SGB VII bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften ein Bußgeld verhängen, im Regelfall bis zu 10.000 €.


Auch staatliche Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsicht oder Arbeitsschutzämter) könnten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten; hier werden in der Praxis ähnliche Größenordnungen angesetzt. Diese Geldstrafen können sowohl die Unternehmensleitung als auch den verantwortlichen Fuhrparkleiter persönlich treffen.


Noch gravierender können die Folgen im Unfallhaftungsfall sein: Verletzt sich ein Mitarbeiter bei einem Dienstwagenunfall und es wird nachgewiesen, dass der Arbeitgeber grob fahrlässig keine vorgeschriebene Unterweisung durchgeführt hat, kann die BG gemäß § 110 SGB VII den Betrieb in Regress nehmen.


Das heißt, die Berufsgenossenschaft wird alle Aufwendungen für Heilbehandlung, Verletztengeld, Rente etc., die sie eigentlich tragen müsste, vom Unternehmen zurückfordern. Dieser Regressanspruch kann schnell sechs- oder siebenstellige Summen erreichen, insbesondere wenn lebenslange Renten oder Invaliditätsleistungen gezahlt werden müssen.


Darüber hinaus ist bei gravierenden Sicherheitsverstößen auch eine Strafverfolgung nicht ausgeschlossen. Kommt z.B. ein Mitarbeiter tödlich zu Schaden und es stellt sich heraus, dass keine Unterweisungen stattfanden, könnte gegen Verantwortliche wegen fahrlässiger Tötung ermittelt werden. Ebenso kennt das Gesetz (§ 130 OWiG) ein empfindliches Bußgeld bis 1 Mio. € für Organisationsverschulden, falls Führungskräfte die Aufsichtspflicht grob verletzen.


Praktisch relevant wird dies, wenn systematisch Unterweisungspflichten ignoriert wurden. Auch zivilrechtlich können Geschädigte bzw. deren Angehörige auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld klagen, was bei nachweislicher Pflichtverletzung die Haftung des Unternehmens deutlich erhöht.

Flottensischerheit erhöhen

Digitale Unterstützung durch CarFleet

Neben der Pflicht zur jährlichen UVV-Fahrerunterweisung können Fuhrparkleiter die Fahrzeugsicherheit mit CarFleet dauerhaft im Blick behalten. Die Flottenmanagement-Software von Echoes greift direkt auf OEM-Fahrzeugdaten zu – ohne zusätzliche Hardware – und unterstützt bei allen sicherheitsrelevanten Aufgaben:

  • Sicht- und Funktionsprüfung digital abbilden: Bremsen, Beleuchtung, Reifen oder Flüssigkeitsstände lassen sich im CarFleet-Dashboard überwachen. So erkennen Fuhrparkleiter frühzeitig Mängel und können Fahrer gezielt unterweisen.

  • Wartungspläne automatisch steuern: Anstehende Inspektionen, Ölwechsel oder HU-Termine erscheinen direkt im System. Fahrer werden erinnert, ihre Wartungspflichten einzuhalten, und die Dokumentation erfolgt zentral.

  • Warnmeldungen in Echtzeit: CarFleet meldet sicherheitsrelevante Hinweise wie Reifendruckverlust, Bremsflüssigkeitswarnung oder Airbagfehler sofort. Damit lassen sich Risiken schnell beheben, bevor ein Unfall entsteht.

  • Fahrerfeedback & Schulungsgrundlagen: Über Fahrstilanalyse und Geschwindigkeitsalarme können Fuhrparkleiter Auffälligkeiten erkennen und diese direkt in die UVV-Schulung einfließen lassen.

Durch diese Funktionen ergänzt CarFleet die gesetzlichen Vorgaben der Fahrerunterweisung nach UVV optimal. Fuhrparkleiter profitieren von mehr Transparenz, reduzierten Ausfallzeiten und einer einfachen Nachweisführung – und tragen so aktiv zur Sicherheit und Compliance im Unternehmen bei.

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Mit CarFleet steuern Sie Ihre Firmen- und Dienstwagen effizient, sicher und gesetzeskonform. Dank direkter OEM-Datenintegration erkennen Sie Fahrzeugmängel frühzeitig, planen Wartungen automatisch und behalten alle sicherheitsrelevanten Informationen in Echtzeit im Dashboard. So reduzieren Sie Ausfälle, senken Kosten und erfüllen ganz nebenbei die UVV-Pflichten im Fuhrpark.


Als proaktives Frühwarnsystem identifiziert CarFleet kritische Probleme rechtzeitig und alarmiert Flottenmanager, sodass sie schnell handeln können.

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Fazit

Sicheres Fuhrparkmanagement

Unternehmen, die UVV-Unterweisungen ordnungsgemäß durchführen und dokumentieren, brauchen solche Sanktionen nicht zu fürchten. Die präventive Schulung der Fahrer schützt Leben und Gesundheit der Mitarbeiter und bewahrt den Betrieb vor Haftungsrisiken. Fuhrparkleiter sollten daher die UVV-Fahrerunterweisung als festen Bestandteil des Fuhrparkmanagements etablieren – im Interesse der Sicherheit und um ihrer Halterverantwortung vollauf gerecht zu werden.


Digitale Lösungen wie CarFleet unterstützen zusätzlich, indem sie sicherheitsrelevante Fahrzeugdaten in Echtzeit bereitstellen, Wartungen automatisieren und die Einhaltung von UVV-Pflichten transparent dokumentieren.


Disclaimer: Die aufgeführten Tipps, Zeiten oder Bußgelder sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine juristische Beratung oder Informationen von Ämtern. Sie sind unverbindlich. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall die hier aufgeführten Informationen als Beweis genutzt werden können._

FAQ

Alles was Sie zu Fahrerunterweisung nach UVV wissen müssen.

Wann ist die erste UVV fällig?

Wann muss eine UVV-Prüfung gemacht werden?

Wer darf UVV-Prüfungen durchführen?

Ist die UVV Fahrerunterweisung Pflicht für Firmenwagen?

Wie läuft eine UVV-Schulung ab?

Welche Folgen drohen bei fehlender UVV Fahrerunterweisung?

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