Einleitung
Die Fahrerkarte gehört zu den wichtigsten Dokumenten eines jeden Fahrers und ist für die Nutzung digitaler Kontrollgeräte unabdingbar. Unternehmen müssen die Daten einer digitalen Fahrerkarte regelmäßig auslesen und speichern. Die wichtigste Frist dabei: Fahrerkartendaten müssen spätestens alle 28 Kalendertage kopiert werden.
Bei größeren Flotten kann das manuelle Auslesen allerdings schnell aufwendig werden. Moderne Systeme ermöglichen deshalb, Fahrerkarte und Fahrtenschreiber automatisch aus der Ferne auszulesen.
Moving Intelligence informiert über die wichtigsten Funktionen und liefert alle Informationen zu Anlaufstellen, Kosten und weiteren Pflichten.
Fristen
Die gesetzliche Frist beträgt 28 Kalendertage. Spätestens innerhalb dieses Zeitraums muss das Unternehmen die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten kopieren und im Betrieb sichern.Für die Daten aus dem Massenspeicher des digitalen Fahrtenschreibers gilt dagegen eine Frist von 90 Tagen.
Kurz zusammengefasst:
Maximale Auslesefrist der Fahrerkarte: 28 Kalendertage Massenspeicher des Fahrtenschreibers: 90 Tage
Unternehmen dürfen die Daten selbstverständlich häufiger herunterladen. Gerade bei größeren Fuhrparks kann eine automatische Auslesung dabei helfen, Fristen zuverlässig einzuhalten.
Zuständigkeit
Das Auslesen der Fahrerkarte ist grundsätzlich Pflicht des Unternehmens.
Der Fahrer muss seine Fahrerkarte dem Unternehmen zur Verfügung stellen, damit die gespeicherten Daten kopiert werden können. Das Unternehmen ist anschließend für die ordnungsgemäße Speicherung und Sicherung der Daten verantwortlich.
Zusätzlich müssen Sicherheitskopien der heruntergeladenen Daten auf einem gesonderten Datenträger erstellt werden.

Nachweis
Die persönliche Fahrerkarte ordnet die aufgezeichneten Tätigkeiten eindeutig dem jeweiligen Fahrer zu.
Gespeichert werden unter anderem Informationen zu:
Die Daten dienen insbesondere dem Nachweis, dass die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten eingehalten wurden.
Verschiedene Daten
Fahrerkarte und Fahrtenschreiber speichern unterschiedliche, sich ergänzende Informationen.
Die Fahrerkarte ist personenbezogen und dokumentiert die Aktivitäten des Fahrers. Der **digitale Fahrtenschreiber** ist dagegen dem Fahrzeug zugeordnet und speichert Fahrzeug- und Fahrtdaten in seinem Massenspeicher.
Deshalb gelten auch unterschiedliche Downloadfristen: 28 Tage für die Fahrerkarte und 90 Tage für den Massenspeicher.
Voraussetzungen
Eine Fahrerkarte wird benötigt, wenn ein Fahrer ein Fahrzeug mit digitalem Fahrtenschreiber führt und die Fahrt unter die europäischen Fahr- und Ruhezeitenvorschriften fällt.
Grundsätzlich betrifft dies unter anderem den Güterverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen über 3,5 Tonnen sowie entsprechende Fahrzeuge zur Personenbeförderung.
Seit dem 1. Juli 2026 wurde der Anwendungsbereich erweitert: Auch leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 bis 3,5 Tonnen fallen bei bestimmten grenzüberschreitenden Gütertransporten und Kabotagefahrten unter die europäischen Tachographenvorschriften.
Es bestehen jedoch verschiedene gesetzliche Ausnahmen. Unternehmen sollten deshalb für ihren konkreten Fahrzeugeinsatz prüfen, ob eine Tachographen- und Fahrerkartenpflicht besteht.
Neue Gesetze
Der Smart Tacho 2 erweitert die Möglichkeiten digitaler Fahrtenschreiber und erfasst zusätzliche Informationen für die Kontrolle des europäischen Straßenverkehrs.
Unabhängig von der Tachographengeneration bleibt für Unternehmen jedoch eine wichtige Vorgabe bestehen: Die Fahrerkarte muss spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden.
Seit Ende 2024 wurde außerdem der bei Straßenkontrollen relevante Nachweiszeitraum auf den aktuellen Tag und die vorausgehenden 56 Tage erweitert.
Für Fuhrparkunternehmen wird eine lückenlose und zuverlässig verfügbare Datenbasis dadurch noch wichtiger.
Thema: Zeit
Grundsätzlich können Fahrerkartendaten manuell ausgelesen werden. Dafür kommen beispielsweise Kartenlesegeräte, Download-Terminals oder entsprechende Software zum Einsatz.
Bei mehreren Fahrzeugen und Fahrern entsteht dadurch jedoch schnell zusätzlicher organisatorischer Aufwand. Fahrer müssen zum richtigen Zeitpunkt vor Ort sein und die Downloadfristen müssen für jede einzelne Karte überwacht werden.
Eine Alternative ist die automatische Fernauslesung.
Dabei werden die Daten über eine entsprechende Telematiklösung automatisiert heruntergeladen und übertragen. Der Fahrer muss für den regelmäßigen Download nicht extra mit seiner Fahrerkarte in die Unternehmenszentrale kommen.
Hilfe von Moving Intelligence
Mit einer Remote-Download-Lösung können Fahrerkarte und digitaler Fahrtenschreiber automatisch aus der Ferne ausgelesen werden.
Moving Intelligence ermöglicht mit dem Mi640 RDL den automatischen Remote Tacho Download. Fahrerkarten- und Tachographendaten werden regelmäßig heruntergeladen, gespeichert und für die weitere Auswertung zur Verfügung gestellt.
Dadurch lassen sich unter anderem:
Weitere Informationen finden Sie unter Digitale Tachographen und Fahrtenschreiber auslesen.
Fazit
Für Unternehmen ist vor allem eine Frist entscheidend: Fahrerkartendaten müssen spätestens alle 28 Tage ausgelesen und gesichert werden.
Bei wenigen Fahrern kann dies manuell organisiert werden. Mit wachsender Flotte steigt jedoch der Verwaltungsaufwand und damit auch das Risiko verpasster Downloads.
Durch eine automatische Fernauslesung lassen sich Fahrerkarten und digitale Fahrtenschreiber regelmäßig herunterladen, ohne dass Fahrzeuge oder Fahrer für jeden Download in die Zentrale kommen müssen.
Wen Sie den Prozess automatisieren möchten, finden Sie hier weitere Informationen zum Remote Tacho Download von Moving Intelligence.
FAQ
Wie lange müssen Fahrerkartendaten gespeichert werden?
Wie lange ist eine Fahrerkarte gültig?
Was passiert bei Verlust oder Defekt der Fahrerkarte?
Werden die Daten auf der Fahrerkarte nach 28 Tagen gelöscht?
Kann eine Fahrerkarte aus der Ferne ausgelesen werden?
Muss der Fahrer zum Auslesen in die Firmenzentrale kommen?
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