Einleitung

Smart Tacho 2: Was ändert sich und welche Regeln gelten?

Stand: August 2025 – Die neuen EU-Vorschriften für intelligente Fahrtenschreiber treten jetzt in Kraft. Alle Lkw und Busse, die im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs sind, müssen den Smart Tachograph der zweiten Generation (kurz; Smart Tacho 2) an Bord haben. Diese Pflicht folgt aus dem EU-Mobilitätspaket und soll fairen Wettbewerb, effektivere Kontrollen und mehr Verkehrssicherheit fördern.


In diesem Artikel erfahren Flottenbetreiber und Spediteure alles über die Änderungen, Ausnahmen, Risiken bei Nichteinhaltung und wie man die neuen Regeln mit digitalen Lösungen einfach erfüllen kann.

Tachograph fernauslesen

Grundlagen

Was ist ein Fahrtenschreiber und warum ist er Pflicht?

Ein Fahrtenschreiber (Tachograph) ist ein Gerät im Fahrzeug, das automatisch die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers sowie zurückgelegte Entfernungen und Standorte aufzeichnet. Damit können Aufsichtsbehörden wie das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und die Polizei überprüfen, ob die Vorgaben eingehalten werden. In Deutschland und der EU sind digitale Fahrtenschreiber seit vielen Jahren Pflicht in schweren Nutzfahrzeugen.


Grund für die Tachographenpflicht ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Schutz der Fahrer (Vermeidung von Übermüdung) und die Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im Transportgewerbe. Vorgeschrieben ist ein digitaler Tachograph in allen Lkw über 3,5 Tonnen, die im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr eingesetzt werden. Auch bestimmte leichtere Fahrzeuge oder Busse können unter die Pflicht fallen.

Smart Tacho 2 wird im internationalen Verkehr Pflicht

Was ändert sich ab August 2025 bei den Tachrographen?

Ab 19. August 2025 endet die Übergangsfrist: Alle Nutzfahrzeuge > 3,5 t, die grenzüberschreitend unterwegs sind, müssen mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation ausgerüstet sein. Dieser Smart Tacho 2 (auch Tacho 2.0 genannt) ist bereits seit 21. August 2023 in allen neu zugelassenen Fahrzeugen verpflichtend. Bestehende Fahrzeuge mit älteren Geräten mussten schrittweise aufrüsten:


  • Fahrzeuge mit analogem oder erstem digitalem Tachographen (eingebaut in Neufahrzeuge bis Mitte 2019) – Umrüstung auf Smart Tacho 2 bis 31. Dezember 2024 (mit Schonfrist bis 28. Februar 2025)

  • Fahrzeuge mit Smart Tacho Version 1 (digitale Tachographen ab 2019) – Umrüstung auf Version 2 bis 18./19. August 2025

Damit ist ab Herbst 2025 in der gesamten EU der intelligente Fahrtenschreiber 2. Generation Pflicht, sofern das Fahrzeug international eingesetzt wird.


Wichtig: Wer ausschließlich national fährt (nur Inlandverkehr), muss nicht zwingend sofort umrüsten. Die neuen Vorschriften richten sich speziell an grenzüberschreitende Transporte – ein Lkw, der z.B. nur innerhalb von Deutschland im Nahverkehr unterwegs ist, darf vorerst den alten Tachographen weiterverwenden. Dennoch rüsten viele Unternehmen freiwillig auf, um zukünftige Auflagen frühzeitig zu erfüllen und die neuen Funktionen zu nutzen.

Manipulationssicherer GPS-Tachograph

Die neue Funktionen des Smart Tacho 2

Der Smart Tachograph 2 bringt eine Reihe neuer Funktionen und technische Verbesserungen mit sich, um die Vorschriften aus dem EU-Mobilitätspaket besser überwachen zu können. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:


  • Automatische Erfassung von Grenzübertritten: Beim Passieren einer Landesgrenze registriert der Tacho 2 automatisch den Ländercode via GNSS-Satellitensignal (GPS) – ein manueller Halt zum Eingeben des Landes ist nicht mehr nötig

  • Erfassung von Beladung/Entladung: Neu können Fahrer optional im Gerät dokumentieren, wann und wo ein Fahrzeug beladen oder entladen wird. Diese Zeit- und Ortsdaten erleichtern die Kontrolle von Kabotage-Regeln und Entsendebestimmungen.

  • Fernauslesen durch Behörden (DSRC): Dank DSRC-Funkmodul können autorisierte Kontrollbeamte bestimmte Tachodaten aus der Ferne auslesen, ohne das Fahrzeug anhalten zu müssen. So werden Routinekontrollen schneller und effizienter.

  • Bessere Manipulationssicherheit: Die zweite Generation hat verbesserte Sicherheitsmerkmale (z.B. verschlüsselte GNSS-Signale, OSNMA-Authentifizierung) und zusätzliche Bewegungssensoren, um Betrug und Eingriffe zu verhindern.

  • Größerer Speicher & neue Karten: Der Gerätespeicher wurde auf 56+1 Tage erweitert (vorher 28 Tage). Außerdem gibt es neue Tachographenkarten (Fahrer-, Unternehmens-, Kontrollkarte usw.) seit August 2023. Ältere Fahrerkarten funktionieren zwar im Smart Tacho 2 weiter, doch können nur die neuen G2V2-Karten alle Funktionen (z.B. automatische Grenzspeicherung) voll nutzen.

Diese technischen Änderungen führen zu mehr Transparenz und weniger Papierkram in der Praxis. Wo früher Fahrer manuell Länderwechsel notieren oder Ladebelege sammeln mussten, übernimmt der digitale GPS-Tachograph nun vieles automatisch. Kontrollbehörden erhalten präzisere Daten nahezu in Echtzeit, was Manipulationen erschwert und die Einhaltung der Regeln lückenloser überprüfbar macht.

Unterschiede in Pflichten und Abläufen

Was ändert sich in der Praxis?

Mit Einführung des Smart Tacho 2 ergeben sich im Vergleich zu früher einige neue Pflichten und Abläufe:


  • Automatische Grenzregistrierung: Bis 2025 mussten Fahrer beim Überschreiten einer Grenze den nächstmöglichen Parkplatz anfahren und im Tachographen das neue Land manuell einstellen. Diese Pflicht entfällt mit Version 2 – das Gerät übernimmt das selbstständig via GPS.

  • Dokumentation von Ladevorgängen: Früher waren Details zu Be- und Entladestopps oft nur in Frachtpapieren oder gar nicht erfasst. Der Smart Tacho 2 verlangt nun die Eingabe solcher Lade- und Entladeaktivitäten inklusive Zeitstempel und Ort.

  • Schnellere & gezielte Kontrollen: Durch die DSRC-Technologie können Behördenfahrzeuge beim Vorbeifahren Daten aus dem Tachographen auslesen und sofort sehen, ob z.B. Lenkzeitverstöße vorliegen. Verdachtsunabhängige Kontrollen am Straßenrand werden seltener nötig – digitale Fernauslese ersetzt viele Stopps. Gleichzeitig bedeutet dies strengere digitale Überwachung: Wer gegen die Regeln verstößt, wird kaum mehr „durchrutschen“.

  • Pflicht zur Aufrüstung: Wo bislang ältere digitale Tachographen (oder gar analoge Scheiben-Tachographen) noch zulässig waren, sind diese für grenzüberschreitende Fahrten nun nicht mehr ausreichend. Unternehmen mit internationalen Routen mussten bis 2024/25 umrüsten auf die neue Generation. Damit wird ein einheitlicher technischer Standard erreicht.

  • Erweiterter Geltungsbereich ab 2026: Erstmals werden auch kleinere Nutzfahrzeuge in die Tachographenpflicht einbezogen. Ab 1. Juli 2026 gilt die Pflicht zur Nutzung eines Smart Tacho 2 bereits für Fahrzeuge über 2,5 t zGG, wenn sie im internationalen Verkehr eingesetzt werden. Das schließt viele Transporter und Sprinter ein, die bisher von den Lenkzeitregeln ausgenommen waren.

Für Fahrer bedeutet das weniger manuelle Eingaben, aber auch weniger Ausreden bei Verstößen. Für Unternehmen heißt es, ihre gesamten Abläufe – von der Fahrzeugausstattung bis zur Fahrerschulung – an die modernen Standards anzupassen.

Nicht jedes Fahrzeug braucht einen Tachographen – aber Vorsicht bei den Bedingungen

Welche Ausnahmen gelten weiterhin?

Auch nach August 2025 gibt es Fahrzeuge und Einsatzzwecke, die von der Tachographenpflicht ausgenommen sind. Wichtig ist jedoch: Viele der Ausnahmen gelten nur im nationalen Verkehr oder unter bestimmten Bedingungen. Hier die wichtigsten Ausnahmeregeln:


  • Leichte Fahrzeuge bis 3,5 t: Fahrzeuge unterhalb von 3,5 Tonnen zGG sind generell tachographenfrei, solange sie nicht im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden.

  • Land- und Forstwirtschaft: – Spezielle land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die im Umkreis von 100 km vom Standort des Betriebs verkehren, benötigen in der Regel keinen Fahrtenschreiber. Dies betrifft z.B. Traktoren bei Erntearbeiten (sofern nicht gewerblich im Güterverkehr tätig).

  • Einsatzfahrzeuge: Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Zoll und anderen Notdiensten sind von der Tachographenpflicht ausgenommen. Gleiches gilt für Krankenwagen.

  • Werks- und Handwerkerverkehr (national): Eine wichtige deutsche Besonderheit ist die Handwerkerregelung. Handwerker und bestimmte Betriebe, die Material oder Ausrüstung transportieren und für die Fahren nicht die Haupttätigkeit ist, dürfen im Umkreis von 100 km um den Unternehmenssitz ohne Tachograph fahren (gilt für Fahrzeuge 3,5–7,5 t).

Voraussetzung: Es handelt sich um Eigenmaterial oder -werkzeuge, keine entgeltliche Güterbeförderung für Dritte. Wird der 100-km-Radius überschritten – auch nur gelegentlich – entfällt die Ausnahme und ein Tachograph muss an Bord sein.


Achtung: Bei grenzüberschreitendem Verkehr gelten viele dieser Ausnahmen nicht mehr. Insbesondere die Handwerkerregelung und andere nationale Ausnahmen (z.B. im Baugewerbe) sind auf reine Inlandsfahrten beschränkt. Sobald eine Fahrt ins Ausland führt oder ein internationaler Transportauftrag vorliegt, greifen die EU-Vorschriften ohne Ausnahme.

Ab Juli 2026

Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge

Ab 1. Juli 2026 müssen alle Fahrzeuge über 2,5 t (bis 3,5 t) im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit einem Smart Tachograph 2 ausgerüstet sein. Konkret betrifft diese Neuerung z.B. Sprinter, Kleintransporter und Lieferwagen (Fahrzeugklassen N1 oder abgeleitete M1), die internationale Transporte durchführen. Auch leichte Lkw mit Anhänger, deren Gesamtzuggewicht über 2,5 t liegt, fallen darunter.


Für rein nationale Fahrten bleibt die Grenze bei 3,5 t bestehen – hier greift weiterhin die nationale Ausnahme (und es können ggf. Tageskontrollblätter genutzt werden, sofern kein Tachograph verbaut ist. Aber wer etwa mit einem 3-Tonnen-Transporter regelmäßig ins Ausland fährt, muss ab Juli 2026 einen Smart Tacho 2 nachrüsten lassen.


Übergangsregelungen: Neufahrzeuge 2,5–3,5 t, die ab 2026 erstmals zugelassen werden, müssen von Anfang an einen Tachographen haben. Bestandsfahrzeuge in diesem Gewichtssegment sollten bis zum Stichtag 1.7.2026 nachgerüstet sein. Ausnahmen gibt es ähnlich wie bei großen Lkw nur für bestimmte Einsätze (eigener Werksverkehr, sofern Fahren nicht Haupteinnahme; Fahrzeuge unter 40 km/h; Einsatzfahrzeuge etc.).


Insgesamt wird jedoch ab 2026 der Großteil der gewerblichen Transporter im EU-Ausland den gleichen Lenkzeit-Regeln folgen müssen wie schwere Lkw. Das bedeutet auch hier: Fahrer benötigen eine gültige Fahrerkarte und Unternehmen müssen die Daten archivieren.

Smart Tacho 2 in LKWs

Checkliste

Benötige ich einen Smart Tacho 2.0?

  • Wird das Fahrzeug im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr genutzt? (Wenn nein – rein privat – dann bis 7,5 t kein Tachograph nötig. Wenn ja oder bei unklarer Einordnung: weiter prüfen.)

  • Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht (zGG)? (Über 3,5 t: i.d.R. Tachographenpflicht im Gewerbe; bis 3,5 t: ab 2026 Tachopflicht bei Auslandseinsatz über 2,5 t.)

  • Findet grenzüberschreitender Verkehr statt? (Wenn ja, strengere Regeln: ab 2025 alle >3,5 t mit SmartTacho 2; ab 2026 auch 2,5–3,5 t. Bei ausschließlich nationalem Einsatz gelten manche Ausnahmen.)

  • Handelt es sich um besondere Einsatzfahrzeuge oder Ausnahmen? (Z.B. Polizei, Feuerwehr = nein; Handwerker im 100-km-Radius = nein, sofern <7,5 t; landwirtschaftliche Maschine im Umkreis = nein.)

Strafen & Risiken

Was droht, wenn man die neuen Regeln ignoriert?

  • Hohe Bußgelder: Schon einzelne Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten oder die Tachographenpflicht werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Diese treffen sowohl Fahrer als auch Unternehmen gleichzeitig.

Mehrfache oder schwere Verstöße (Manipulation, wiederholte Überziehungen) können sich summieren und vier- bis fünfstellige Bußgelder nach sich ziehen. In anderen EU-Ländern sind Strafen teils noch höher – europaweit wurden in Korridoren bereits Gesamtsummen bis zu 70.000 € verhängt.


  • Fahrzeugstilllegung und Fahrverbote: Bei gravierenden Verstößen (z.B. manipulierter Tachograph oder extreme Überschreitungen) dürfen Kontrolleure Fahrzeuge an Ort und Stelle aus dem Verkehr ziehen. Die Weiterfahrt wird untersagt, bis der Mangel behoben ist oder eine Ruhezeit nachgeholt wurde. Im schlimmsten Fall kann für Fahrer ein befristetes Fahrverbot ausgesprochen werden

  • Lizenz- und Versicherungsprobleme: Häufen sich Verstöße, drohen Transportunternehmen weitere Konsequenzen. Die Behörden können die Zuverlässigkeit des Unternehmens anzweifeln, was Auswirkungen auf die EU-Lizenz haben kann. Auch Versicherungen könnten im Schadensfall Leistungen verweigern, wenn grobe Verstöße (z.B. kein Tachograph bei Pflicht) vorlagen.

  • Reputationsschaden: Nicht zuletzt schadet es dem Ruf bei Kunden und Partnern, wenn bekannt wird, dass ein Unternehmen systematisch gegen Lenkzeitauflagen verstößt. Gerade Verlader achten zunehmend auf Compliance ihrer Dienstleister. Ein auffälliges Unternehmen riskiert, Aufträge zu verlieren.

Zusätzlich gilt: Firmen sind verpflichtet, die Tachographendaten bis zu 12 Monate aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen, auch Fahrerkarten müssen spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden, Fahrzeuggeräte alle 90 Tage. Versäumnisse dabei werden ebenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet (bis 500 € pro fehlendem Datensatz).


Kurz: Die Nichteinhaltung der neuen Tachographenregeln kann teuer werden und die Betriebssicherheit gefährden. Es lohnt sich, jetzt umzusteigen und die Vorgaben konsequent umzusetzen, um solche Risiken zu vermeiden.

Remote Tacho Download

Mit Moving Intelligence sind Ihre Daten immer verfügbar

Die Lösung: Remote Tacho Download

Mit dem Remote Tacho Download von Moving Intelligence können Sie mühelos die neuen Vorschriften einhalten. Unsere Lösung liest automatisch sowohl die Fahrerkarte als auch den Fahrzeugspeicheraus der Ferne und innerhalb der gesetzlichen Fristen. Die Daten werden sicher gespeichert und über die Plattform übersichtlich dargestellt.


So vermeiden Sie menschliche Fehler, manuelle Downloads und Bußgelder aufgrund versäumter oder verspäteter Datenabrufe. Darüber hinaus erhalten Sie einen vollständigen Überblick über Lenk- und Ruhezeiten, Verstöße und Compliance-Statistiken.

Mehr zur Fahrtenschreiber-Fernauslese

Umstellung leichtgemacht!

Fazit zu intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Generation

Smart Tacho 2 ist jetzt Realität. Die neuen Verordnungen zu digitalen Tachographen sind nicht mehr bloße Ankündigung – sie gelten in ganz Europa. Für internationale Transporte ist der Smart Tachograph Version 2 ab sofort obligatorisch, und ab 2026 werden auch kleinere Fahrzeuge einbezogen. Die Umstellung bringt Herausforderungen, aber auch Chancen für mehr Effizienz und Transparenz. Mit digitalen Lösungen wie Remote Tacho Download lassen sich die neuen Pflichten komfortabel erfüllen, ohne hohen Zusatzaufwand.


Vermeiden Sie hohe Kosten durch Strafen und Ausfallzeiten, indem Sie rechtzeitig handeln. Bei Fragen oder Beratungsbedarf zum Wechsel auf Smart Tacho 2 steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Profitieren Sie von smarten Lösungen für Ihr Flottenmanagement – für sichere, regelkonforme und effiziente Transporte in ganz Europa.


Disclaimer: Die aufgeführten Tipps, Zeiten oder Bußgelder sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine juristische Beratung oder Informationen von Ämtern. Sie sind unverbindlich. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall die hier aufgeführten Informationen als Beweis genutzt werden können.

FAQ

Alles was Sie zu Fahrtenschreiberpflicht 2025/2026 wissen müssen

Muss ich meinen alten digitalen Tachographen sofort austauschen?

Gelten die neuen Regeln auch für Handwerker und Lieferfahrzeuge?

Wie erkenne ich, ob mein Fahrzeug schon einen Smart Tacho 2 hat?

Was kostet die Umrüstung auf Smart Tacho 2?

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