Alle wichtigen Regelungen zur Fahrerkarte

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Inhaltsverzeichnis

Die Fahrerkarte gehört zu den wichtigsten Dokumenten eines jeden Fahrers und ist für die Nutzung digitaler Kontrollgeräte unabdingbar. Sie wird für die Speicherung personenbezogener Daten verwendet und ist somit an den jeweiligen Fahrer fest gebunden. Während einer Tour muss die Karte stets mitgeführt werden und bei Kontrollen jederzeit vorgezeigt werden können.

Die Fahrerkarte ist eines der wichtigsten Dokumente für Fahrer und unterliegt einer Vielzahl von Regeln und Vorschriften.
Moving Intelligence informiert über die wichtigsten Funktionen und liefert alle Informationen zu Anlaufstellen, Kosten und weiteren Pflichten.

Wann brauche ich eine Fahrerkarte und wie funktioniert sie?

Fahrer, die gewerblich Güter mit Kraftfahrzeugen oder Anhängern befördern, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben, benötigen eine eigene Fahrerkarte. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen von dieser Regelung betroffen sein können.

Vor Beginn der Fahrt muss die Fahrerkarte in den eingebauten Fahrtenschreiber eingesteckt werden, damit die Aktivitäten des Fahrers erfasst und ausgelesen werden können. Das Auslesen sollte in der Regel alle 28 Tage erfolgen, da zu diesem Zeitpunkt die ältesten Einträge überschrieben werden.

Gespeicherte Informationen auf der Fahrerkarte

Auf der Fahrerkarte sind die persönlichen Daten zum Fahrer abgedruckt:

1. Name des Fahrers
2. Vorname des Fahrers
3. Geburtsdatum
4a. Gültigkeit ab
4b. Gültigkeit bis
4c. Ausstellende Behörde
5a. Führerscheinnummer
5b. Kartennummer
6. Unterschrift des Fahrers
7. Lichtbild

Fahrerkarte Symbolbild

Neben den persönlichen Daten werden auch weitere Daten gespeichert. Mit ihr werden die Lenk-, Ruhe-, Arbeits- und Bereitschaftszeiten als auch Unterbrechungen, Anzahl der Fahrer, Fehlermeldungen und Kontrollen erfasst. Bei Kontrollen kann die Polizei auch auf die Geschwindigkeitsdaten der letzten 24 Stunden zugreifen, um die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten von Lkws zu überprüfen.

Jeder Fahrer darf nur im Besitz einer einzigen Fahrerkarte sein. Um Missbrauch zu verhindern, führt das Kraftfahrt-Bundesamt das Fahrtenschreiber-Register. Jegliche Form von missbräuchlicher Verwendung wird verfolgt und entsprechend geahndet. Sollte sich beispielsweise herausstellen, dass die Fahrerkarte gefälscht ist, von Dritten verwendet oder unter Vortäuschung falscher Tatsachen ausgestellt wurde, kann die Karte eingezogen werden.

Wie beantrage ich die Fahrerkarte und was benötige ich dazu?

Eine Fahrerkarte kann bei verschiedenen lokalen Ausgabestellen wie der DEKRA, dem TÜV, der Führerscheinbehörde oder dem Kraftfahrt-Bundesamt beantragt werden. Allerdings variieren die Ausgabestellen je nach Bundesland, weshalb die Zuständigkeiten sich in diesem Fall unterscheiden können.

Die Bearbeitungsdauer für den Erstantrag beträgt normalerweise 14 Tage, während eine Verlängerung etwa 7 Tage in Anspruch nimmt. Um eine Verlängerung zu beantragen, muss der Antrag spätestens 15 Arbeitstage vor dem Ablaufdatum bei der entsprechenden Behörde eingereicht werden. Vorsorglich wird für die Bearbeitung des Verlängerungsantrags ebenfalls eine Frist von zwei Wochen gesetzt.

Voraussetzungen zur Beantragung

Um eine Lkw-Fahrerkarte zu beantragen, müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden. Eine Voraussetzung ist beispielsweise ein Hauptwohnsitz in Deutschland. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit für Bürger, außerhalb der Europäischen Union eine Fahrerkarte zu beantragen, wenn sie eine gültige Arbeitserlaubnis und/oder einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen vorlegen können. Des Weiteren ist es erforderlich, im Besitz einer Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat (EU-Kartenführerschein) zu sein, die zum Führen eines entsprechenden Lkw oder Busses berechtigt. Allerdings ist es nicht möglich, eine Fahrerkarte zu bestellen, wenn der Antragsteller bereits im Besitz einer gültigen Fahrerkarte ist.

Gültigkeit der Fahrerkarte

Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig, kann jedoch durch einen Antrag bei der zuständigen Behörde verlängert werden. Der Antrag kann frühestens sechs Monate und spätestens 15 Tage vor dem Ablaufdatum der Gültigkeit gestellt werden. Wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird, wird die neue Karte unmittelbar nach Ablauf der bestehenden Karte ausgestellt.

Falls der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wird und die Fahrerkarte abgelaufen ist, darf der Fahrer keine gewerblichen Straßengüter- oder Personenverkehr transportieren, für den ein digitaler Tachograph vorgeschrieben ist.

Kostenübersicht der Fahrerkarte in den verschiedenen Bundesländern

Mit der Ausstellung einer Fahrerkarte sind Kosten verbunden, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen können. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhebt in der Regel eine Gebühr von 12 Euro. Zusätzlich fallen Ausgabegebühren an, die von der zuständigen Behörde festgelegt werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten für eine Fahrerkarte normalerweise auf etwa 35 bis 45 Euro. Oft müssen Lkw-Fahrer diese Kosten selbst tragen, da es in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber gibt, die Kosten für eine Fahrerkarte zu übernehmen.

Fahrerkarte Tachograpah
BundesländerVerwaltungsgebühr+ Gebühr für das Kraftfahrt-Bundesamt
Baden-Württemberg25.00 €37.00 €
Bayern25.00 €37.00 €
Berlin25.00 €37.00 €
Brandenburg29.00 €41.00 €
Bremen25.00 €37.00 €
Hamburg26.00 € - 29.00 €38.00 € - 41.00 €
Hessen27.00 €39.00 €
Mecklenburg-Vorpommern23.50 €38.50 €
Niedersachsen22.00 €34.00 €
Nordrhein-Westfalen29.00 €41.00 €
Rheinland-Pfalz42.00 €30.00 €
Saarland25.00 €37.00 €
Sachsen23.50 €35.50 €
Sachsen-Anhalt26.50 €38.50 €
Schleswig-Holstein25.00 €37.00 €
Thüringen25.00 €37.00 €

Es können zusätzlich Versandkosten anfallen. Alle Angaben sind ohne Gewähr, da sich die Kosten für die Fahrerkarte jederzeit ändern könnten.

Pflichten zur Nutzung der Fahrerkarte

Sowohl der Kraftfahrer als auch der Unternehmer tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion des Fahrtenschreibers und der Fahrerkarte. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers sicherzustellen, dass diese Geräte einwandfrei funktionieren und korrekt verwendet werden.

Der Arbeitgeber hat die Aufgabe sicherzustellen, dass beispielsweise jederzeit ein Ausdruck der Daten des digitalen Kontrollgeräts möglich ist. Es besteht die Verpflichtung, die Daten der Fahrerkarte oder entsprechende Ausdrucke in Kopie aufzubewahren.

Um Zugang zum Kontrollgerät und den dazugehörigen Daten zu erhalten, benötigen Unternehmen die sogenannte Unternehmenskarte. Der Fahrtenschreiber muss spätestens alle 90 Tage ausgelesen werden, während die Informationen der Fahrerkarte alle 28 Tage ausgelesen werden müssen. Zusätzlich müssen diese Daten als Sicherungskopie auf einem separaten, unabhängigen Datenträger gespeichert und für mindestens ein Jahr archiviert werden.

Fahrerkarte aus der Ferne auslesen

Mit Hardware zum Auslesen der digitalen Fahrtenschreiber können Fahrerkarten aus der Ferne und in Echtzeit ausgelesen werden. So gibt es kein Risiko für Bußgelder mehr. Fahrer haben dann den Vorteil, dass Sie nicht zwingend mit Ihrer Fahrerkarte in die Zentrale fahren müssen um diese dort auslesen zu lassen. Dies ist besonders dann eine Erleichterung, wenn gerade eine lange Tour gefahren wurde.
 
Neben der Möglichkeit zum Fernauslesen gibt es aber auch die Möglichkeit, dass Fahrer ihre Fahrerkarte selbst auslesen können um die darauf enthaltenen Daten zu sehen. Benötigt wird dann ein Lesegerät und eine Software, die die Daten auslesen und speichern kann. In der Regel ist diese aber mit den Unternehmen verbunden. Da das Auslesen alleinig eine Pflicht der Unternehmen ist, muss der Fahrer lediglich seine Fahrerkarte aushändigen.

Weitere wichtige Fragen zur Fahrerkarte

Was passiert, wenn ich meine Fahrerkarte verloren habe oder sie gestohlen wurde?

Im Falle eines Diebstahls der Fahrerkarte ist der Verlust schnellstmöglich an die zuständige Fahrererlaubnisbehörde zu melden. Daraufhin sollte die neue Fahrerkarte innerhalb einer Woche beantragt werden.

Während der Bearbeitung ist das Fahren ohne Fahrerkarte bis zu maximal 15 Kalendertagen zulässig. Dabei zu beachten ist allerdings, dass die Zeiterfassung manuell und per Ausdruck des digitalen Tachographen fortgeführt werden muss.

Kann ich mit einer Fahrerkarte in jedem EU-Land fahren?

Fahrerkarten sind in allen EU-Mitgliedsländern uneingeschränkt gültig, solange sie von einer relevanten Behörde des Ausstellungslandes ausgegeben wurden. Dies ist der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 festgelegt.

Weiterhin ist die Gültigkeitsdauer der Fahrerkarte  unabhängig des EU-Landes auf maximal 5 Jahre beschränkt.

Was sollte ich tun, wenn meine Fahrerkarte defekt ist?

Im Falle eines Defektes ist der Fahrer dazu verpflichtet die Fahrerkarte zu ersetzen. Der Ersatz muss daraufhin innerhalb von 7 Tagen beantragt werden, wobei das Fahren ohne Karte bis zu 15 Tagen gestattet ist.

Jedoch muss in der Bearbeitungszeit Sorge dafür getragen werden, das lückenlose Aufzeichnung der Daten als auch das Auslesen dieser möglich ist.

Darüber hinaus unterliegt die Fahrerkarte der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren nach Ausstellung. Dadurch fallen in diesem Fall keine Kosten für den Ersatz an. Nach Ablauf der Gewährleistung gelten die gängigen Gebühren für die Erstausstellung.

Disclaimer: Die aufgeführten Tipps, Zeiten oder Bußgelder sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine juristische Beratung oder Informationen von Ämtern. Sie sind unverbindlich. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall die hier aufgeführten Informationen als Beweis genutzt werden können. 

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