Die Diskussionen über Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten eben auch nach der Einigung nicht ab. Auch wenn sich bereits auf eine EU-Lieferkettenrichtlinie geeinigt wurde, trat in Deutschland bereits ein strikteres Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Dieses Gesetz unterliegt der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die darauf abzielt, den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen. In den kommenden Jahren weiten sich deren Regelungen aus, wodurch mehr Unternehmen betroffen sein werden.
Doch was bedeutet dieses Gesetz für KMUs und wie können sich diese optimal auf diese Änderungen vorbereiten? Moving Intelligence informiert Sie über die aktuellen und zukünftigen Regelungen. Gleichzeitig finden Sie Handlungsempfehlungen, um Ihr Unternehmen auf die neuen Regelungen einzustellen.
Was besagt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Im Jahr 2023 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) eingeführt, um die Lieferketten der Unternehmen hinsichtlich sozialer und ökologischer Aspekte transparenter zu gestalten. Dies soll durch klare Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und das Lieferkettenmanagement realisiert werden. Aktuell gelten diese Vorgaben für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen gehören:
- die Feststellung einer betriebsinternen Zuständigkeit,
- das Einrichten eines Risikomanagements,
- das Durchführen regelmäßiger Risikoanalysen,
- die Abgabe und Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung,
- die Verankerung von Präventionsmaßnahmen,
- das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen,
- die Einrichtung von Beschwerdeverfahren und
- die Dokumentation und Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement.
Damit sind Unternehmen verpflichtet, Risiken in ihren Lieferketten zu erkennen, zu bewerten und anzugehen. Sie müssen eine Grundsatzerklärung abgeben und Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern oder zu minimieren. Ebenso müssen sie Beschwerdemöglichkeiten einrichten und regelmäßige Berichte über das Management ihrer Lieferketten vorlegen.
Für wen gilt das Lieferkettengesetz?
Die aktuelle, verschärfte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU greift seit dem 01.01.2024 (Bericht für 2025) für die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen (große börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute).
Ab dem 01.01.2025 (Bericht für 2026) kommen zu den bestehenden Unternehmen, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen hinzu, die min. zwei von drei Kriterien erfüllen: >250 Mitarbeitende, > 50 Mio. € Umsatzerlöse, >25 Mio. € Bilanzsumme.
Ab dem 01.01.2026 (Bericht für 2027) gelten die Regelungen des CSRD für alle kapitalmarktorientierten KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Was bedeutet das für KMU?
Aktuell sind KMU laut den Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nicht direkt von den Regelungen betroffen. Jedoch können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) indirekt von der Regelung betroffen sein!
Als Teil der Lieferkette müssen kleinere Unternehmen auf die Einhaltung der Lieferkettenanforderungen achten und bestimmte Anforderungen innerhalb der Lieferkette zu erfüllen. Es ist daher notwendig, sich aktiv mit ihren Sorgfaltspflichten beschäftigen, um deren Einhaltung belegen zu können.
Um (zukünftige) Bußgelder zu vermeiden, sollten nicht-berichtspflichtige Unternehmen sich frühzeitig mit den Regelungen auseinandersetzen. Sowohl die komplexen Auflagen, als auch die diversen Anforderungen können Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Die aktuellen Bußgelder können bis zu 8 Millionen € oder bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Zusätzlich kann es passieren, dass im Falle eines Verstoßes, öffentliche Aufträge nicht weiter vergeben werden und Reputation verloren geht.
Tipp: Die Dokumentationen können durch sogenannte Transportmanagementsysteme realisiert werden. Diese fortschrittlichen Systeme bieten eine Lösung zur Verwaltung und Optimierung aller Aspekte des Transportprozesses, von der Planung und Ausführung bis hin zur Überwachung und Analyse.
Wie sollten sich Kleinst- und Mittelunternehmen auf das Lieferkettengesetz vorbereiten?
Damit Ihr Unternehmen nicht von den anstehenden Änderungen übermannt wird, sollten Sie sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen. So haben Sie Zeit, die komplexen Anforderungen in aller Ruhe durchzugehen und neue, notwendige Prozesse ohne Störungen des Betriebsablaufs zu implementieren.
Moving Intelligence bietet Ihnen zur Unterstützung eine Reihe an Maßnahmen, mit denen Sie sich optimal auf das Lieferkettengesetz vorbereiten können:
1. Überblick verschaffen und Anforderungen kennenlernen
KMUs sollten sich zunächst gründlich mit den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vertraut machen. Dazu gehören das Verständnis der gesetzlichen Pflichten und die Identifikation relevanter Risikobereiche in den eigenen Lieferketten.
2. Risikoanalysen durchführen und eigene Lieferketten überprüfen
Eine der zentralen Anforderungen des Lieferkettengesetzes ist es, potenzielle Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Lieferkette zu identifizieren. Daher sollten KMUs bereits jetzt versuchen, Prozesse zu etablieren, mit denen diese Risiken systematisch erfasst und bewertet werden können. Hierbei zählen beispielsweise die Kontrolle der Lieferanten in Bezug auf ihre Compliance-Systeme, Arbeitsbedingungen, Umweltmanagementpraktiken und Einhaltung relevanter Gesetze und Standards.
3. Präventions- und Abhilfemaßnahmen implementieren
Basierend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse sollten KMUs geeignete Maßnahmen ergreifen, um die identifizierte Risiken zu verhindern oder zu minimieren. Dies kann in Form von Schulungen, Anpassungen von Geschäftspraktiken oder der Entwicklung neuer Richtlinien umfassen. Die Maßnahmen müssen dabei individuell auf die eigenen Bedürfnisse und Handlungsmöglichkeiten angepasst werden.
4. Lückenlose Dokumentation und Berichterstattung
Die Dokumentation der Maßnahmen und deren Effekte ist essenziell, um die Einhaltung des Gesetzes nachweisen zu können. KMUs sollten daher ihre Dokumentationsprozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um eine lückenlose Berichterstattung sicherzustellen.
Tipp: Die Dokumentationen können durch sogenannte Transportmanagementsysteme realisiert werden. Diese fortschrittlichen Systeme bieten eine Lösung zur Verwaltung und Optimierung aller Aspekte des Transportprozesses, von der Planung und Ausführung bis hin zur Überwachung und Analyse.
Viele Systeme, so wie beispielsweise „TrackPilot“ von Moving Intelligence, vereinen GPS-Ortung, Auftragsverwaltung, Tourenplanung und das Handling digitaler Nachweise direkt auf einer Plattform.
5. Netzwerke und Kooperationen nutzen
Der Austausch mit anderen Unternehmen, Branchenverbänden oder spezialisierten Beratungsfirmen kann wertvolle Einblicke und Unterstützung bieten. KMUs sollten solche Netzwerke aktiv nutzen, um Best Practices auszutauschen und gemeinsame Herausforderungen effektiver zu bewältigen.
Als Teil einer Lieferkette, die bereits jetzt dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unterliegt, empfiehlt es sich bereits jetzt bei den betroffenen Unternehmen zu informieren. So können bereits in der aktuellen Zusammenarbeit wichtige Faktoren identifiziert und notwendige Tools eingerichtet werden. Im Optimalfall lässt sich in Zukunft auf diesen Mechanismen aufbauen.
KMUs und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Fazit
Auch wenn viele KMUs aktuell noch nicht vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen sind, sollten bereits jetzt erste Vorbereitungen getroffen werden. Da das Gesetz Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist, gehen damit weitere Verpflichtungen einher die immer umfangreicher werden. Das kann für viele Unternehmen die sowieso schon unter starker Bürokratie leiden erheblichen Mehraufwand und Kosten mit sich bringen.
Mithilfe der genannten Tipps können Unternehmen Schritt für Schritt erste Maßnahmen umsetzen und testen, sodass zukünftige Probleme und Bußgelder früh vermieden werden können. Für weitere Hilfen rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die CSRD-Gesetze, bietet die LfU/BIHK einen Leitfaden zur CSRD-Berichterstellung an.
Autor: Armin Ossowski
Head of Marketing mit einer Leidenschaft für effizientes Flottenmanagement und Tourenplanung.